Vielen Dank für Ihr Interesse an der Phytoland GmbH und unserem Produkt Resveroxan®.

Wir müssen Sie davon unterrichten, dass der Firma Phytoland GmbH aufgrund einer einstweiligen Verfügung untersagt wurde, das Nahrungsergänzungsmittel Resveroxan® zu bewerben und/oder in Verkehr zu bringen. Grund: Laut richterlicher Verfügung darf Weidenrindenextrakt prinzipiell nicht Bestandteil eines dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches unterliegenden Nahrungsergänzungsmittels sein.

Aus diesem Grund ist Resveroxan® in dieser Zusammensetzung nicht mehr erhältlich.

Wir bedauern diese Entscheidung, zumal sie lediglich auf einem formaljuristischen Hintergrund beruht und nichts mit den hohen qualitativen Eigenschaften von Resveroxan® zu tun hat. Wir versichern, dass wir die Markteinführung von Resveroxan® unter allen gebotenen Prüfungskriterien in qualitativer und juristischer Hinsicht vollzogen haben.

Zu keinem Zeitpunkt bestand durch die Einnahme von Resveroxan® ein gesundheitliches Risiko für Sie als Anwenderin/Anwender.

Die Phytoland GmbH wird weiterhin an ihrem Ziel festhalten, alles Pflanzenmögliche für Ihre Gesundheit bereit zu stellen. Über Neuerungen aus unserem Hause werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Bionorica